Bauholzförderung

Förderung der Gemeinde Grinzens zur Schaffung eines Eigenheimes

Richtlinien:

Hauptwohnsitz mind. die letzten 5 Jahre in Grinzens (oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 10 Jahre ununterbrochen in Grinzens gemeldet). Die Förderung erfolgt für den Bauwerber einmalig für max. 150m² Wohnnutzfläche.

Berechnung:

  • Ab 50 Wohnnutzfläche 10 fm Bau- bzw. Nutzholz
  • + Jede weitere 10 Wohnnutzfläche plus 1 fm Bau- bzw. Nutzholz

Zuständigkeiten