Gebührenbremse

Zur Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und Müllabfuhr im Jahr 2024 gewährt der Bund dem Land Tirol einen einmaligen Zweckzuschuss.

Mit der Vorschreibung der Gemeindesteuern und -abgaben im 2. Quartal 2024 wird der Zweckzuschuss Gebührenbremse, welcher am 19.12.2023 von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, ausbezahlt. Er wird nach Anzahl der Hauptwohnsitze mit Stichtag 01.04.2024 im Haushalt berechnet. Konkret wird der Zweckzuschuss von der zu zahlenden Grundsteuer abgezogen. Es gibt nun Fälle, bei denen der Zweckzuschuss höher ist, als die zu zahlende Grundsteuer. Es ergibt sich daher eine Gutschrift. Wir bitten, diese Gutschriften, von den Vorschreibungen der Wasserabrechnung abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen. Entsteht nur eine Gutschrift, ersuchen wir um schriftliche Bekanntgabe der Bankverbindung, damit diese in weiterer Folge ausbezahlt werden kann.

Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag erfolgt der Abzug automatisch.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an buchhaltung@grinzens.gv.at


24.04.2024