Wasser und Kanalgebühren

Abgabenart
Abgabenhöhe
Wasserbenützungsgebührpro laut Wasserzähler (ab 06.01.2022)
€ 1,06
Kanalbenützungsgebühr
10 % vom gesamten Wasserverbrauch laut Wasserzähler werden von der Kanalbenützungsgebühr befreit (für Garten, Blumen, usw.)

pro m³ laut Wasserzähler (ab 06.01.2022)

 

€ 2,62
Wasserzählermiete   pro Jahr€ 8,80
Mindestwasserverbrauch*pro Wasserzähler und Jahr - 30 Wasser + Kanal = (1,06+2,62)x30m3€ 110,40
Wasseranschlussgebührpro umbauten Raum€ 2,00
Kanalanschlussgebühr Schmutzwasserpro m³ umbauten Raum
€ 5,75
Kanalanschlussgebühr Oberflächen/Dachwässerpro m³ umbauten Raum€ 1,00
Mindestanschlussgebühren
(entfällt bei Zu-, Um-,
Wiederaufbauten und Garagen)
für Wasser
für Schmutzwasserkanal
für Oberflächen/Dachwässer
€ 800,00
€ 2000,00
€ 400,00
Rohbaupauschale Wasserfür Wasserbenützung pro Jahr
50
€ 53,00

*   Pro Vieheinheit sind 20 m³ Wasser und 20 m³ Kanal jährlich frei (fünf Ziegen, bzw. fünf Schafe werden als eine Vieheinheit gerechnet). Weiters muss von den viehhaltenden Betrieben mindestens der Gemeinde-durchschnittswasserverbrauch pro Person an Wasser- und Kanalgebühr bezahlt werden. Entfällt, wenn im Stall ein eigener Wasserzähler installiert ist.
Den Zweitwohnsitzen wird ebenfalls der durchschnittliche pro Kopfwasserverbrauch an Wasser- und Kanalgebühren vorgeschrieben.

Preise inklusive 10% Umsatzsteuer.