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pro m³ laut Wasserzähler (ab 06.01.2022)
* Pro Vieheinheit sind 20 m³ Wasser und 20 m³ Kanal jährlich frei (fünf Ziegen, bzw. fünf Schafe werden als eine Vieheinheit gerechnet). Weiters muss von den viehhaltenden Betrieben mindestens der Gemeinde-durchschnittswasserverbrauch pro Person an Wasser- und Kanalgebühr bezahlt werden. Entfällt, wenn im Stall ein eigener Wasserzähler installiert ist.Den Zweitwohnsitzen wird ebenfalls der durchschnittliche pro Kopfwasserverbrauch an Wasser- und Kanalgebühren vorgeschrieben.
Preise inklusive 10% Umsatzsteuer.